Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese Bedingungen regeln die Nutzung von Snapflat durch Kunden (Verwaltungen, Eigentümer, Fachleute) und die von ihnen zugelassenen Benutzer. Sie werden bei der Registrierung und bei jedem Abonnementsabschluss akzeptiert.
Letzte Aktualisierung: 7. Oktober 2026.
1. Gegenstand
Mit Snapflat werden auf Computer, Tablet oder Telefon Antritts-, Rückgabe- und Zwischenprotokolle erstellt: Räume und Elemente, Bemerkungen, Fotos, Zähler, Schlüssel, auf dem Bildschirm gezeichnete Unterschriften und PDF-Dokument. Verfügbare Funktionen und Kontingente richten sich nach dem Plan der Organisation und können zur Verbesserung des Dienstes oder aus technischen und rechtlichen Gründen weiterentwickelt werden.
2. Konto, Organisation und Mitglieder
Wer ein Konto erstellt, bestätigt, für die Organisation (Verwaltung, Eigentümer, Gesellschaft) handeln zu dürfen. Diese Person ist für die eingeladenen Mitglieder, deren Rollen und die Vertraulichkeit ihrer Zugangsdaten verantwortlich. Jede mit den Zugangsdaten eines Mitglieds vorgenommene Handlung gilt als Handlung des Kunden.
3. Pläne und Kontingente
Snapflat wird in den Plänen Gratis, Pro und Business angeboten; Kontingente (namentlich Anzahl der pro Kalendermonat erstellten Protokolle und Anzahl Mitglieder) und Preise werden beim Abschluss auf der Seite Preise angezeigt. Ist ein Kontingent erreicht, können bis zum nächsten Monat oder bis zum Wechsel in einen höheren Plan keine neuen Protokolle erstellt bzw. keine Mitglieder eingeladen werden; bestehende Daten bleiben zugänglich.
4. Geschenktes Abonnement
Der Betreiber kann einem Kunden nach freiem Ermessen einen kostenpflichtigen Plan ohne Gegenleistung anbieten, für die von ihm angegebene Dauer oder bis auf Widerruf. Ein geschenktes Abonnement begründet keinen Anspruch auf Verlängerung oder Erneuerung und kann jederzeit geändert oder entzogen werden. Danach gilt der Plan Gratis, sofern kein bezahltes Abonnement aktiv ist.
5. In Nexikos enthalten
Für Kunden von Nexikos ist Snapflat im Nexikos-Abonnement enthalten, solange die Verbindung zwischen beiden Anwendungen aktiv ist. Liegenschaften, Objekte, Mietverträge, Mieter und Benutzerrechte werden in Nexikos verwaltet, das die Rechte bei jedem Öffnen bestätigt. Das Ende des Nexikos-Abonnements oder der Verbindung beendet diese Inklusion; gespeicherte Protokolle bleiben gemäss diesen Bedingungen einsehbar und exportierbar.
6. Preise, Zahlung und Verlängerung
Preise verstehen sich in Schweizer Franken; eine allfällige Mehrwertsteuer wird beim Abschluss und auf den Rechnungen ausgewiesen. Die Zahlung wird vom Anbieter Stripe abgewickelt; Snapflat speichert keine Kartendaten. Das Abonnement ist im Voraus zahlbar und verlängert sich automatisch um dieselbe Dauer (Monat oder Jahr), solange es nicht gekündigt wird. Bezahlte Beträge werden bei Kündigung, Planwechsel oder Nichtnutzung nicht, auch nicht anteilig, zurückerstattet, vorbehaltlich zwingender Bestimmungen. Der Betreiber kann die Preise mit einer Ankündigungsfrist von 30 Tagen ändern; der neue Preis gilt ab der nächsten Periode. Bei fehlgeschlagener Zahlung gilt eine Nachfrist von 7 Tagen, danach wechselt die Organisation in den Plan Gratis.
7. Kündigung und Plan Gratis
Der Kunde kann sein Abonnement jederzeit unter Mein Konto → Abonnement (Abrechnungsportal) kündigen; die Kündigung wird auf das Ende der bezahlten Periode wirksam. Der Betreiber kann mit einer Frist von 30 Tagen kündigen, bei Verletzung dieser Bedingungen, Missbrauch oder Zahlungsverzug fristlos. Nach der Kündigung bleibt die Organisation im Plan Gratis bestehen: Protokolle und ihre PDF bleiben einsehbar und herunterladbar.
8. Daten, Aufbewahrung und Export
Der Kunde bleibt Eigentümer seiner Daten und für sie verantwortlich. Unterzeichnete Protokolle und ihre PDF können jederzeit heruntergeladen werden, auch im Plan Gratis. Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, eigene Kopien so lange aufzubewahren, wie es seine gesetzlichen Pflichten verlangen (namentlich während der ganzen Mietdauer und der Verjährungsfrist der daraus folgenden Ansprüche). Der Betreiber kann die Daten eines seit mehr als 24 Monaten inaktiven Kontos löschen, nachdem er den Kunden mindestens 60 Tage im Voraus per E-Mail benachrichtigt hat.
9. Unterschriften und Beweiskraft
Die auf dem Bildschirm gezeichneten Unterschriften sind einfache elektronische Signaturen; sie sind keine qualifizierten elektronischen Signaturen im Sinne des Bundesgesetzes über die elektronische Signatur und von Art. 14 Abs. 2bis OR. Der SHA-256-Fingerabdruck, der Zeitstempel und das Protokoll von Snapflat erleichtern den Nachweis der Unversehrtheit des Dokuments; der Betreiber garantiert jedoch weder die Beweiskraft eines Protokolls noch dessen Anerkennung durch eine Schlichtungsbehörde, ein Gericht oder eine andere Partei. Der Kunde prüft vor der Unterzeichnung die Identität und Anwesenheit der Unterzeichnenden sowie die Richtigkeit und Vollständigkeit des Protokolls und übergibt den Parteien ein Exemplar. Er bleibt allein verantwortlich für Mängelrügen und Fristen des Mietrechts, namentlich die Mängelrüge an den Mieter nach Art. 267a OR.
10. Fotos und Inhalte
Der Kunde garantiert, über die erforderlichen Rechte an den erfassten Fotos und Inhalten zu verfügen, Personen, Dokumente oder persönliche Gegenstände nicht ohne Notwendigkeit zu fotografieren und Mieter sowie andere Parteien über die Bearbeitung ihrer Daten (Name, Kontaktdaten, Unterschrift, Fotos der Wohnung) zu informieren.
11. Zulässige Nutzung
Der Dienst darf nicht rechtswidrig genutzt werden, um Sicherheitskontrollen oder Kontingente zu umgehen, Rechte Dritter zu verletzen, falsche oder irreführende Dokumente zu erstellen oder Daten ohne ausreichende Rechtsgrundlage zu bearbeiten.
12. Verfügbarkeit und Wartung
Der Betreiber strebt eine hohe Verfügbarkeit an, garantiert jedoch weder einen unterbrechungsfreien Betrieb noch die Verfügbarkeit zu einem bestimmten Zeitpunkt (z. B. bei einem Übergabetermin). Wartungen, technische Störungen, Sicherheitsmassnahmen oder Ausfälle des Mobilfunknetzes können Funktionen vorübergehend beeinträchtigen; der Kunde sieht eine Ausweichlösung (Protokoll auf Papier) vor.
13. Sicherheit und Datenlecks
Der Betreiber trifft angemessene technische und organisatorische Sicherheitsmassnahmen (verschlüsselte Verbindungen, Zugriffskontrolle, Verschlüsselung von Geheimnissen, Datensicherungen, Protokollierung). Der Kunde versteht und akzeptiert jedoch, dass kein Informatiksystem vollständig vor Angriffen, Fehlern oder Ausfällen geschützt ist und ein Datenleck, ein Datenverlust oder ein unbefugter Zugriff auf Daten nie ausgeschlossen werden kann. Soweit gesetzlich zulässig, haftet der Betreiber nicht für Schäden aus einem Datenleck, insbesondere aus einem unbefugten Zugriff Dritter, ausser bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Der Kunde bleibt verantwortlich für die Vertraulichkeit der Zugänge seiner Benutzer, für eigene Exporte und Sicherungen sowie für seine Pflichten gegenüber den betroffenen Personen. Bei einer Verletzung der Datensicherheit informiert der Betreiber den Kunden so rasch wie möglich.
14. Haftungsbeschränkung
Soweit gesetzlich zulässig, ist die Haftung des Betreibers für leichte und mittlere Fahrlässigkeit ausgeschlossen, ebenso die Haftung für seine Hilfspersonen (Art. 101 Abs. 2 OR). Ausgeschlossen ist insbesondere jede Haftung für indirekte Schäden und Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Verlust von Mietzinsen, Sicherheiten, Ansprüchen gegenüber einem Mieter, Einsparungen oder Kunden, Verlust oder Veränderung von Daten oder Fotos, Fehler oder Auslassungen in Protokollen, Rückgabevereinbarungen oder erstellten Dokumenten, die Bestreitung einer Unterschrift, Dienstunterbrüche sowie Handlungen Dritter (Hosting, Zahlungsanbieter, E-Mail-Anbieter, Nexikos, Cyberangriffe). Haftet der Betreiber dennoch, ist die Haftung für alle Schäden eines Kalenderjahres auf die vom Kunden in den zwölf Monaten vor dem schädigenden Ereignis tatsächlich bezahlten Entgelte beschränkt, für eine Organisation im Plan Gratis, mit geschenktem Abonnement oder mit in Nexikos enthaltenem Zugang auf null. Zwingende gesetzliche Bestimmungen, insbesondere bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit (Art. 100 OR), bleiben vorbehalten. Ansprüche sind dem Betreiber innert 30 Tagen nach Kenntnis des Schadens schriftlich anzuzeigen. Der Betreiber haftet nicht für Verzögerungen oder Nichterfüllung infolge höherer Gewalt oder ausserhalb seiner zumutbaren Kontrolle liegender Ereignisse.
15. Pflichten des Kunden und Schadloshaltung
Der Kunde ist allein verantwortlich für die mit Snapflat erfassten, fotografierten, unterzeichneten oder versandten Inhalte, für die Einhaltung des Mietrechts und des Datenschutzrechts (er ist Verantwortlicher für die Daten seiner Mieter und Auftraggeber, der Betreiber Auftragsbearbeiter) sowie für die Richtigkeit von Protokollen, Zählerständen, Beträgen und Vereinbarungen vor deren Verwendung. Der Kunde hält den Betreiber schadlos und stellt ihn frei von allen Ansprüchen, Bussen, Kosten und Entschädigungen, einschliesslich angemessener Anwaltskosten, von Mietern, Auftraggebern, Behörden oder anderen Dritten im Zusammenhang mit der Nutzung des Dienstes durch den Kunden oder seine Benutzer oder mit einer Verletzung dieser Bedingungen.
16. Bereitstellung «wie besehen»
Der Dienst wird «wie besehen» und «nach Verfügbarkeit» bereitgestellt. Der Betreiber garantiert nicht, dass der Dienst fehlerfrei, für einen bestimmten Zweck geeignet oder auf die rechtliche Situation des Kunden abgestimmt ist; Snapflat erbringt keine Rechtsberatung. Vorlagen für Räume und Elemente sowie die Rückgabevereinbarung (Kostenanteil nach Lebensdauer) sind unverbindliche Hilfen, die der Kunde prüft und anpasst. Der Betreiber kann Funktionen jederzeit weiterentwickeln, einschränken oder entfernen sowie diese Bedingungen nach vorgängiger Information ändern; bei Sicherheitsrisiken, Missbrauch oder Zahlungsverzug kann er den Zugang ohne Vorankündigung sperren. Der Betreiber kann Unterauftragnehmer seiner Wahl beiziehen (Hosting, Zahlung, E-Mail).
17. Kommerzielle Mitteilungen
Der Kunde gestattet dem Betreiber im Rahmen des anwendbaren Rechts, Konto- und geschäftliche Kontaktdaten für Informationen über Dienste, Neuigkeiten und Angebote von Snapflat und Nexikos zu verwenden. Daten von Mietern oder anderen Dritten sind ausgeschlossen. Der Kunde kann solchen Mitteilungen jederzeit widersprechen.
18. Übertragung der Anwendung auf ein anderes Unternehmen
Im Rahmen des zwingenden Rechts kann der Betreiber jederzeit und ohne vorgängige Zustimmung des Kunden die Anwendung Snapflat ganz oder teilweise, namentlich deren Betrieb, die Rechnungsstellung und das Inkasso der Abonnemente, den Support, die Wartung und die Entwicklung sowie die laufenden Verträge und die für die Weiterführung des Dienstes erforderlichen Daten auf eine oder mehrere andere Gesellschaften übertragen, auch bei Verkauf, Fusion, Übernahme oder Reorganisation. Mit der Annahme dieser Bedingungen erteilt der Kunde bereits heute seine Zustimmung zu einer solchen Übertragung oder Abtretung; er wird in geeigneter Weise darüber informiert. Die Daten und Produktionssicherungen bleiben in der Schweiz gehostet, und die übernehmende Gesellschaft übernimmt die Datenschutzverpflichtungen des Betreibers.
19. Änderungen
Diese Bedingungen können aktualisiert werden. Wesentliche Änderungen werden mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten per E-Mail oder in der Anwendung mitgeteilt; die weitere Nutzung nach diesem Datum gilt als Zustimmung. Wer nicht einverstanden ist, kann vor dem Inkrafttreten kündigen.
20. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt Schweizer Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen. Vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Gerichtsstände ist ausschliesslicher Gerichtsstand am Sitz des Betreibers.
21. Salvatorische Klausel
Ist eine Bestimmung dieser Bedingungen, insbesondere eine Haftungsbeschränkung, nichtig oder nicht durchsetzbar, tritt an ihre Stelle die gültige Bestimmung, die dem Willen der Parteien am nächsten kommt, insbesondere die weitestgehende gesetzlich zulässige Haftungsbeschränkung; die übrigen Bestimmungen bleiben gültig. Bei Abweichungen zwischen den Sprachfassungen ist die französische Fassung massgebend.
Betreiber
Die vollständigen Angaben zum Betreiber müssen vor dem Produktivbetrieb in der Snapflat Super-Konsole hinterlegt werden.